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Strompreiskompensation: Echte Entlastung für Industrieunternehmen

  • vor 1 Tag
  • 2 Min. Lesezeit
Mitarbeitende führen ein Gespräch, einer davon trägt eine gelbe Sicherheitsweste mit BFE‑Logo.

Die Strompreiskompensation soll stromintensive Unternehmen in der EU von hohen Energiekosten entlasten und ihnen helfen, international wettbewerbsfähig zu bleiben. Unternehmen können über die Strompreiskompensation stattliche Beihilfen erhalten.


Anfang 2026 wurde der Kreis der beihilfeberechtigten Sektoren erweitert.

Neu hinzugekommen sind:


Chemie und Kunststoff:

  • Sektor 2012: Hersteller von Farbstoffen und Pigmenten


  • Sektoren 2014 - 2017: Hersteller von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem Kautschuk in Primärformen


  • Sektor 2060: Hersteller von Chemiefasern

Metall

  • Sektoren 2431 und 2434: Hersteller von Blankstahl und kaltgezogenem Draht

Glas / Keramik

  • Sektoren 2311, 2313, 2314: Hersteller von Flachglas, Hohlglas, Glasfasern und Waren daraus sowie Hersteller von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten

Holz / Papier

  • Sektor 1621: Hersteller von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten

Textilien

  • Sektoren 1310 und 1395: Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei, Hersteller von Vliesstoff und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)

Nahrungsmittel

  • Sektoren 1041 und 1106: Hersteller von Ölen und Fetten (ohne Margarine etc.)  sowie Malz

Elektronik

  • Sektor 2720: Hersteller von Batterien und Akkumulatoren

Bergbau

  • Sektoren 0710 und 0729: Eisenerzbergbau und sonstiger Metallerzbergbau


Wie sieht der Antragsprozess aus?


Die Strompreiskompensation wird auf Produktebene gewährt, nicht auf Unternehmensebene. Deshalb müssen Unternehmen die Strommengen, die sie für die Herstellung verschiedener Produkte sowie für andere Zwecke (z. B. Infrastruktur) benötigen, abgrenzen – und zwar

  • transparent,

  • nachvollziehbar,

  • prüffähig.


Dies muss auf Basis von belastbaren Messkonzepten und strukturierten Energiedaten geschehen. Anhand dieser Daten wird mittels Produkt-Benchmarks die individuelle Beihilfehöhe errechnet.

Bevor der Antrag zur Strompreiskompensation an die DEHSt geht, muss er durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert werden.


Unternehmen, die erstmals eine Strompreiskompensation beantragen, müssen noch keine Gegenleistungen nachweisen. Das ändert sich jedoch bei den folgenden Anträgen: Dann müssen Gegenleistungen belegt werden, die im Vorjahr erbracht wurden.


Was sind Gegenleistungen?


Ein gewisser Anteil der bewilligten Strompreiskompensation muss als Gegenleistung in Energieeffizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert werden. Wie groß dieser Anteil ist, hängt von der individuellen Situation des Unternehmens ab.


Eine mögliche Gegenleistung besteht darin, maximal 30 Prozent des Stromverbrauchs durch ungeförderte erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen aus Deutschland zu decken.


Als Gegenleistung zählt auch die Anschaffung von Messtechnik für ein Energiemonitoring. Für Unternehmen, die noch nicht über (ausreichende) Messtechnik verfügen, ist diese aus mehreren Gründen empfehlenswert:

  • Sie ermöglicht eine automatisierte, datenbasierte Abgrenzung der Stromverbräuche und erleichtert so die Antragsstellung.

  • Sie ist als Gegenleistung anerkannt.

  • Sie ist die Basis für ein Energiemonitoring, das zielgerichtete, nachhaltige Energieeffizienzmaßnahmen ermöglicht. Diese reduzieren die Energiekosten ebenfalls.


Auch beim Industriestrompreis sind Gegenleistungen vorgesehen: Nach aktuellem Entwurf müssen Unternehmen 50 % des Entlastungsbetrags innerhalb von 48 Monaten wieder in Gegenleistungen investieren, zum Beispiel in erneuerbare Energien, Energiespeicher oder in Energieeffizienz-, Elektrifizierungs- oder Flexibilitätsmaßnahmen.


Fazit


Für alle Unternehmen, die den beihilfefähigen Sektoren angehören und einen Stromverbrauch von über zwei Gigawattstunden pro Jahr haben, lautet die Empfehlung: Sofort mit dem Antrag auf Strompreiskompensation starten und noch im laufenden Jahr von den interessanten Beihilfen profitieren.


Unser Experte Marek Fritz steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

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