Strompreiskompensation: Echte Entlastung für Industrieunternehmen
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Die Strompreiskompensation soll stromintensive Unternehmen in der EU von hohen Energiekosten entlasten und ihnen helfen, international wettbewerbsfähig zu bleiben. Unternehmen können über die Strompreiskompensation stattliche Beihilfen erhalten.
Anfang 2026 wurde der Kreis der beihilfeberechtigten Sektoren erweitert.
Neu hinzugekommen sind:
Chemie und Kunststoff: |
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Metall |
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Glas / Keramik |
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Holz / Papier |
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Textilien |
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Nahrungsmittel |
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Elektronik |
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Bergbau |
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Wie sieht der Antragsprozess aus?
Die Strompreiskompensation wird auf Produktebene gewährt, nicht auf Unternehmensebene. Deshalb müssen Unternehmen die Strommengen, die sie für die Herstellung verschiedener Produkte sowie für andere Zwecke (z. B. Infrastruktur) benötigen, abgrenzen – und zwar
transparent,
nachvollziehbar,
prüffähig.
Dies muss auf Basis von belastbaren Messkonzepten und strukturierten Energiedaten geschehen. Anhand dieser Daten wird mittels Produkt-Benchmarks die individuelle Beihilfehöhe errechnet.
Bevor der Antrag zur Strompreiskompensation an die DEHSt geht, muss er durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert werden.
Unternehmen, die erstmals eine Strompreiskompensation beantragen, müssen noch keine Gegenleistungen nachweisen. Das ändert sich jedoch bei den folgenden Anträgen: Dann müssen Gegenleistungen belegt werden, die im Vorjahr erbracht wurden.
Was sind Gegenleistungen?
Ein gewisser Anteil der bewilligten Strompreiskompensation muss als Gegenleistung in Energieeffizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert werden. Wie groß dieser Anteil ist, hängt von der individuellen Situation des Unternehmens ab.
Eine mögliche Gegenleistung besteht darin, maximal 30 Prozent des Stromverbrauchs durch ungeförderte erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweisen aus Deutschland zu decken.
Als Gegenleistung zählt auch die Anschaffung von Messtechnik für ein Energiemonitoring. Für Unternehmen, die noch nicht über (ausreichende) Messtechnik verfügen, ist diese aus mehreren Gründen empfehlenswert:
Sie ermöglicht eine automatisierte, datenbasierte Abgrenzung der Stromverbräuche und erleichtert so die Antragsstellung.
Sie ist als Gegenleistung anerkannt.
Sie ist die Basis für ein Energiemonitoring, das zielgerichtete, nachhaltige Energieeffizienzmaßnahmen ermöglicht. Diese reduzieren die Energiekosten ebenfalls.
Auch beim Industriestrompreis sind Gegenleistungen vorgesehen: Nach aktuellem Entwurf müssen Unternehmen 50 % des Entlastungsbetrags innerhalb von 48 Monaten wieder in Gegenleistungen investieren, zum Beispiel in erneuerbare Energien, Energiespeicher oder in Energieeffizienz-, Elektrifizierungs- oder Flexibilitätsmaßnahmen.
Fazit
Für alle Unternehmen, die den beihilfefähigen Sektoren angehören und einen Stromverbrauch von über zwei Gigawattstunden pro Jahr haben, lautet die Empfehlung: Sofort mit dem Antrag auf Strompreiskompensation starten und noch im laufenden Jahr von den interessanten Beihilfen profitieren.
Unser Experte Marek Fritz steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
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