Jetzt Beihilfen zu den Stromkosten nutzen
- 6. März
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Die Strompreiskompensation rückt 2026 verstärkt in den Fokus energieintensiver Branchen. Durch eine Erweiterung der förderfähigen Wirtschaftszweige können nun zusätzliche Unternehmen von finanziellen Entlastungen profitieren. Besonders relevant ist die Förderung für Betriebe mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als zwei Gigawattstunden. Da der Antrag bis spätestens 30. Juni 2026 gestellt werden muss und umfangreiche Energiedaten sowie prüffähige Messkonzepte erforderlich sind, besteht akuter Handlungsbedarf.
Gleichzeitig gewinnt die Diskussion um den Industriestrompreis an Bedeutung, dessen konkrete Ausgestaltung jedoch weiterhin aussteht. Der Beitrag zeigt, welche Schritte Unternehmen jetzt kennen sollten und welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung erfüllt sein müssen.



