EU verschärft Vorgaben für Ladeinfrastruktur: Was Unternehmen und Immobilienbesitzende jetzt wissen müssen
- 3. März
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: vor 12 Minuten

Die Transformation der Mobilität schreitet weiter voran und die EU zieht das Tempo an. Mit der neuen EU Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) treten deutlich strengere Anforderungen an Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Kraft. Diese Vorgaben müssen bis zum 29. Mai 2026 in deutsches Recht überführt werden. Für Unternehmen, Immobilienbesitzende und Planende besteht jetzt akuter Handlungsbedarf.
Worum geht es?
Aktuell gilt in Deutschland das Gebäude Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetz (GEIG) aus dem Jahr 2021. Es definiert Mindestanforderungen für Ladepunkte und Leitungsinfrastruktur (LIS) in privaten und gewerblichen Gebäuden.
Die neue EU Richtlinie EPBD verschärft diese Vorgaben deutlich und erweitert sie insbesondere für:
Nichtwohngebäude (Neubau & Bestandsgebäude)
Wohngebäude
Gebäude im Zuge größerer Renovierungen
Unternehmen mit eigenen Immobilien oder Parkflächen
Wohnungswirtschaft & Immobilienverwaltungen
Damit sind folgende Akteurinnen und Akteure betroffen:
Eigentümer*innen von Neu- und Bestandsbauten
Personen die Immobilien planen und in sie investieren
Unternehmen mit eigenen Immobilien
Immobilienverwaltungen und Makler*innen
Wohnungsunternehmen und Genossenschaften
Der deutsche Gesetzgeber darf die EU-Mindeststandards sogar noch verschärfen, daher lohnt es sich für Unternehmen, frühzeitig strategisch zu planen.
Was ändert sich konkret?
Die wichtigsten Kerninhalte im Überblick
Die verpflichtende Ausstattung mit Ladeinfrastruktur ist künftig je nach Gebäudetyp und Nutzung stärker differenziert. Viele Grenzwerte werden abgesenkt, Anforderungen ausgeweitet und erstmals Fahrradinfrastruktur einbezogen.
Neubauten
Nichtwohngebäude
Bereich | Bisher (GEIG) | Neue EU-Vorgaben (EPBD) |
Schwellenwert | > 6 Stellplätze | > 5 Stellplätze |
Ladepunkte | 1 je 3 Stellplätze | 1 je 5 Stellplätze; bei Bürogebäuden: 1 je 2 Stellplätze |
Leitungsinfrastruktur | Jeder 3. Stellplatz | 50 % aller Stellplätze |
Neu: | – | 100 % Fahrradstellplätze mind. vorverkabelt |
Wohngebäude
Bereich | Bisher | Neu |
LIS-Pflicht | > 5 Stellplätze: Leerrohre je Stellplatz | > 3 Stellplätze: Vorverkabelung aller Stellplätze |
Größere Renovierungen
Nichtwohngebäude
Bereich | Bisher | Neu |
Schwellenwert | > 10 Stellplätze | > 5 Stellplätze |
Ladepunkte | 1 je 5 Stellplätze | 1 je 5; bei Büros: 1 je 2 |
Verkabelung | Jeder 5. Stellplatz | 50 % aller Stellplätze |
Wohngebäude
Bereich | Bisher | Neu |
LIS-Pflicht | > 10 Stellplätze | Vorgaben analog Neubauten (je nach Gebäudegröße Vorverkabelung aller Stellplätze) |
Bestands-Nichtwohngebäude
Bereich | Bisher | Neu |
Ladepunkte | 1 je 20 Stellplätze | Ab 01.01.2027: 1 je 10 Stellplätze oder 50 % Vorverkabelung |
Weitere Neuerungen der EPBD
Erstmals Pflicht zur Ladeinfrastruktur für Fahrräder (Nichtwohngebäude)
Es sind im deutschen Entwurf Bußgelder bis zu 10.000,00 € vorgesehen
Ab 2028: Tankstellenketten (> 200 Standorte) benötigen mindestens einen Schnellladepunkt ≥ 150 kW je Standort
Jetzt aktiv werden: Handlungsempfehlungen
1. Neubauten und Renovierungen vollständig vorverkabeln
Die Mindestquoten werden weiter steigen. Wer heute vollständig vorverkabelt, spart morgen teure Nachrüstungen.
2. Bestandsimmobilien analysieren
· Netzanschluss prüfen
· Leistungsreserven ermitteln
· Leitungswege und Tiefbauaufwand bewerten
3. Ladeinfrastruktur ganzheitlich planen
PV‑Anlagen, Speicher und Ladepunkte sollten als Gesamtsystem gedacht werden. Das senkt Lastspitzen und Betriebskosten.
4. Förderprogramme einbeziehen
Bund, Länder und Kommunen unterstützen den Ausbau. Förderungen frühzeitig prüfen und in die Projektplanung integrieren.
Fazit
Mit der EPBD steigt der Druck auf Unternehmen und Immobilienbesitzende, die Ladeinfrastruktur umfassend auszubauen. Wer frühzeitig plant, kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch Wettbewerbsvorteile schaffen – durch attraktive Mobilitätsangebote, zukunftsfähige Immobilien und einen Beitrag zur Energiewende.
📆 Sind auch Sie betroffen? Dann buchen Sie sich am besten direkt einen Termin mit einem unserer Experten.



