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EU verschärft Vorgaben für Ladeinfrastruktur: Was Unternehmen und Immobilienbesitzende jetzt wissen müssen

  • 3. März
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 12 Minuten

Ein rotes Elektroauto steht auf einem Parkplatz und ist an einer Ladesäule angeschlossen; die Parkflächen sind mit Symbolen für Elektrofahrzeuge markiert.

Die Transformation der Mobilität schreitet weiter voran und die EU zieht das Tempo an. Mit der neuen EU Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) treten deutlich strengere Anforderungen an Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Kraft. Diese Vorgaben müssen bis zum 29. Mai 2026 in deutsches Recht überführt werden. Für Unternehmen, Immobilienbesitzende und Planende besteht jetzt akuter Handlungsbedarf.


Worum geht es?


Aktuell gilt in Deutschland das Gebäude Elektromobilitätsinfrastruktur Gesetz (GEIG) aus dem Jahr 2021. Es definiert Mindestanforderungen für Ladepunkte und Leitungsinfrastruktur (LIS) in privaten und gewerblichen Gebäuden.


Die neue EU Richtlinie EPBD verschärft diese Vorgaben deutlich und erweitert sie insbesondere für:


  • Nichtwohngebäude (Neubau & Bestandsgebäude)

  • Wohngebäude

  • Gebäude im Zuge größerer Renovierungen

  • Unternehmen mit eigenen Immobilien oder Parkflächen

  • Wohnungswirtschaft & Immobilienverwaltungen


Damit sind folgende Akteurinnen und Akteure betroffen:


  • Eigentümer*innen von Neu- und Bestandsbauten

  • Personen die Immobilien planen und in sie investieren

  • Unternehmen mit eigenen Immobilien

  • Immobilienverwaltungen und Makler*innen

  • Wohnungsunternehmen und Genossenschaften


Der deutsche Gesetzgeber darf die EU-Mindeststandards sogar noch verschärfen, daher lohnt es sich für Unternehmen, frühzeitig strategisch zu planen.


Was ändert sich konkret?

Die wichtigsten Kerninhalte im Überblick


Die verpflichtende Ausstattung mit Ladeinfrastruktur ist künftig je nach Gebäudetyp und Nutzung stärker differenziert. Viele Grenzwerte werden abgesenkt, Anforderungen ausgeweitet und erstmals Fahrradinfrastruktur einbezogen.


Neubauten


Nichtwohngebäude


Bereich

Bisher (GEIG)

Neue EU-Vorgaben (EPBD)

Schwellenwert

> 6 Stellplätze

> 5 Stellplätze

Ladepunkte

1 je 3 Stellplätze

1 je 5 Stellplätze;

bei Bürogebäuden: 1 je 2 Stellplätze

Leitungsinfrastruktur

Jeder 3. Stellplatz

50 % aller Stellplätze

Neu:

100 % Fahrradstellplätze mind. vorverkabelt


Wohngebäude


Bereich

Bisher

Neu

LIS-Pflicht

> 5 Stellplätze: Leerrohre je Stellplatz

> 3 Stellplätze: Vorverkabelung aller Stellplätze


Größere Renovierungen


Nichtwohngebäude


Bereich

Bisher

Neu

Schwellenwert

> 10 Stellplätze

> 5 Stellplätze

Ladepunkte

1 je 5 Stellplätze

1 je 5; bei Büros: 1 je 2

Verkabelung

Jeder 5. Stellplatz

50 % aller Stellplätze


Wohngebäude


Bereich

Bisher

Neu

LIS-Pflicht

> 10 Stellplätze

Vorgaben analog Neubauten (je nach Gebäudegröße Vorverkabelung aller Stellplätze)


Bestands-Nichtwohngebäude


Bereich

Bisher

Neu

Ladepunkte

1 je 20 Stellplätze

Ab 01.01.2027: 1 je 10 Stellplätze oder 50 % Vorverkabelung


Weitere Neuerungen der EPBD


  • Erstmals Pflicht zur Ladeinfrastruktur für Fahrräder (Nichtwohngebäude)

  • Es sind im deutschen Entwurf Bußgelder bis zu 10.000,00 € vorgesehen

  • Ab 2028: Tankstellenketten (> 200 Standorte) benötigen mindestens einen Schnellladepunkt ≥ 150 kW je Standort


Jetzt aktiv werden: Handlungsempfehlungen


1.     Neubauten und Renovierungen vollständig vorverkabeln

Die Mindestquoten werden weiter steigen. Wer heute vollständig vorverkabelt, spart morgen teure Nachrüstungen.

 

2.     Bestandsimmobilien analysieren

·        Netzanschluss prüfen

·        Leistungsreserven ermitteln

·        Leitungswege und Tiefbauaufwand bewerten

 

3.     Ladeinfrastruktur ganzheitlich planen

PV‑Anlagen, Speicher und Ladepunkte sollten als Gesamtsystem gedacht werden. Das senkt Lastspitzen und Betriebskosten.

 

4.     Förderprogramme einbeziehen

Bund, Länder und Kommunen unterstützen den Ausbau. Förderungen frühzeitig prüfen und in die Projektplanung integrieren.


Fazit


Mit der EPBD steigt der Druck auf Unternehmen und Immobilienbesitzende, die Ladeinfrastruktur umfassend auszubauen. Wer frühzeitig plant, kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch Wettbewerbsvorteile schaffen – durch attraktive Mobilitätsangebote, zukunftsfähige Immobilien und einen Beitrag zur Energiewende.


📆 Sind auch Sie betroffen? Dann buchen Sie sich am besten direkt einen Termin mit einem unserer Experten.






 
 
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