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Fördermittel optimal nutzen

Frau sitzt mit ihrem Hany vor dem Laptop, daneben ein Notizbuch

Aktuell gibt es eine blühende Fördermittellandschaft für Klimaschutz- und Energieeffizienz-Maßnahmen. Was Sie wissen sollten, um eine möglichst reiche Ernte einzufahren. 

Förderfähigkeit prüfen: Ist die geplante Maßnahme laut Förderrichtlinien förderfähig? Ist sie das nicht, bedeutet das aber nicht das Aus für Fördermittel. Oft kann eine Maßnahme abgeändert werden, sodass sie den Förderrichtlinien entspricht. Manchmal lässt sich so auch eine höhere Förderquote erzielen oder mehrere Förderprogramme kombinieren. 

EU-Beihilferecht beachten: Meist kann der Antragsteller wählen, ob er die Förderung nach De-Minimis oder AGVO (Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung) beantragt.  

Nach der De-Minimis-Regelung darf ein Unternehmen innerhalb von drei Geschäftsjahren nicht mehr als 200.000 Euro an Fördergeldern beziehen.  

Bei großen Unternehmen und Konzerne wird diese Summe oft überschritten, zudem ist es meistens aufwändig herauszufinden, wie viel Fördergelder sie schon bezogen haben. Für sie empfiehlt sich deshalb eine Förderung nach AGVO. Dann können die Förderungen höher ausfallen, das Antragsprozedere ist aber auch aufwändiger.   

Angebote einholen: Um die Investitionskosten für die geplante Maßnahme abzuschätzen, sollten Sie konkrete Angebote einholen. Diese sind bei einigen Förderungen sowieso mit dem Antrag einzureichen.  

Bei stark steigenden Preisen, wie das aktuell in vielen Bereichen der Fall ist, sollten Sie im Fördermittelantrag die Kosten etwas höher ansetzen. Denn bei vielen Förderprogrammen ist die maximale Fördersumme mit der Antragsstellung fixiert. Die später ausbezahlten Fördergelder bemessen sich dann an den tatsächlichen Kosten, die per Rechnung nachzuweisen sind.  

Reihenfolge einhalten: Immer wieder wenden sich Unternehmen in Sachen Fördermittelmanagement an uns, die schon Leistungen zur Durchführung der Energieeffizienz- oder Klimaschutz-Maßnahme beauftragt haben. Damit ist die Förderung oft schon hinfällig. Bevor Sie Aufträge vergeben, sollten Sie deshalb unbedingt die Bewilligung der Förderung abwarten.  

Ausnahme ist z. B.  die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier kann schon mit der Umsetzung begonnen werden, sobald Sie die Rückmeldung haben, dass die Antragsunterlagen eingegangen sind.  

Energieeffizienz-Experten einbinden: Viele Förderprogramme empfehlen, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden oder schreiben das sogar vor. Dieser muss auf der BAFA-Webseite gelistet sein, so wie unsere Experten und Expertinnen. 

Genug Zeit einkalkulieren: Bei der Planung der Umsetzung sollten Sie die Dauer bis zur Bewilligung des Förderantrags vorab mit einkalkulieren. Wartezeiten von bis zu sechs Monaten sind keine Seltenheit.  

Maßnahme dokumentieren: Wird die geförderte Maßnahme schließlich realisiert, ist es oft sinnvoll, sie auch zu dokumentieren. Viele Förderprogramme schreiben entsprechende Nachweise ausdrücklich vor.  

Beträge prüfen: Erhält das Unternehmen schließlich die Fördergelder, sollten die Beträge geprüft werden. Denn es kommt durchaus vor, dass sie nicht mit den ursprünglich vorgesehen übereinstimmen. In aller Regel lässt sich dies mit dem Fördermittelgeber jedoch klären und korrigieren.  

Nutzungsdauer berücksichtigen: Für eine geförderte Anlage ist in den Förderprogrammen immer auch eine Nutzungsdauer vorgeschrieben. Wird die Anlage vorher verkauft oder ändert sich ihre Nutzung, muss das Unternehmen dies dem Fördermittelgeber mitteilen, bzw. beim Verkauf den neuen Nutzer über das Förderprogramm und dessen Bedingungen informieren. Sonst kann es passieren, dass Fördergelder zurückbezahlt werden müssen.   

Klingt aufwändig? Das kann es auch sein. Wir unterstützen Sie gerne ganz nach ihrem Bedarf mit unserem Fördermittelmanagement.  

Sie möchten mehr wissen zum Thema Fördermittel? Eine Übersicht über die wichtigsten Förderprogramme finden Sie hier.

In unserem Partnernetzwerk der MVV Enamic haben wir auch einige Webinare durchgeführt. Die Aufzeichnungen finden Sie hier

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