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Geschäftsmann mit Tablet in der Hand lehnt am Türrahmen, das Bild wird gerahmt durch Efeu an Europaletten

CSRD

Änderung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist am 05.01.2023 in Kraft getreten, löst die bisher geltende NRFD (Non Financial Reporting Directive) ab und erweitert diese deutlich. Damit ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichwertig zur Finanzberichterstattung.

Nach Schätzungen ist das für ca. 50.000 Unternehmen in der EU relevant, davon allein 15.000 in Deutschland. Die CSRD gilt ab 2024 für alle Unternehmen, die bereits der NRFD unterliegen. Ab 2025 jedoch sind von der CSRD alle größeren Unternehmen betroffen, die zwei der drei Kriterien erfüllen:

  • 250 Mitarbeiter
  • 25 Mio.€ Bilanzsumme 
  • 50 Mio. € Nettoumsatz
     

Sind auch Sie betroffen? Dann gilt es die Implementierung frühzeitig anzugehen. Denn doppelte Wesentlichkeitsanalyse und Bewertung der vorhandenen Inputs und Lücken sind nur der erste Schritt.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung:

  • Wir führen Schulungen zum Verständnis der rechtlichen Anforderungen und der Berichtsanforderungen durch.
  • Wir helfen Ihnen bei der Bewertung der für Sie zutreffenden Berichtsteilen.
  • Wir unterstützen bei der Erstellung der Datengrundlage.
  • Wir sind während der Berichtserstellung Ihr fachlicher Ansprechpartner.