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Frau und Mann auf einer Galerie im Hintergrund die Produktion

Besondere Ausgleichsregelung

Jetzt Aufwände im Zusammenhang mit dem EEG reduzieren

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Wir finden gemeinsam heraus, ob auch Ihr Unternehmen die Kriterien erfüllt und beantragen für Sie die Reduzierung.
  • Falls in Ihrem Unternehmen schon eine Antragstellung erfolgt, unterstützen wir Sie gerne dabei und übernehmen den schon aufgebauten Antragsprozess mit den zugehörigen Datenmeldungen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

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  • Falls in Ihrem Unternehmen schon eine Antragstellung erfolgt, unterstützen wir Sie gerne dabei und übernehmen den schon aufgebauten Antragsprozess mit den zugehörigen Datenmeldungen.

Die Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollen die wirtschaftlichen, sozialen sowie ökologischen Ziele der Energiewende unterstützen. Es regelt u. a. die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz. Die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien sollen angemessen verteilt, alle Stromverbraucher daran beteiligt werden. Gleichzeitig soll das Gesetz dem Verlust von Konkurrenz- und Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich entgegensteuern. Stromintensive Unternehmen und andere Berechtigte, u. a. Schienenbahnen, können deshalb die verhältnismäßig hohe Umlagen-Belastung von EEG, KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage durch eine sogenannte Ausgleichsregelung (EEG- oder Besondere Ausgleichsregelung) mindern. Voraussetzung dafür ist ein Energiemanagementsystem nach SpaEfV oder ISO 50001.

Neuerdings profitieren auch andere Unternehmen von der EEG-Ausgleichsregelung, nämlich:

  • Unternehmen, die Wasserstoff elektrochemisch herstellen,
  • Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr sowie
  • Landstromanlagen für Seeschiffe.

Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.

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