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Fördermittel für Energieberatungen

Drei Personen planen und organisieren

Maßnahmen für den Klimaschutz und die Wärmewende werden umfassend mit Fördermitteln unterstützt. Förderfähig sind aber nicht nur Investitionen in Infrastrukturen und Technik, sondern auch die Energieberatung. Je nach Förderprogramm wird die Beratung direkt mitgefördert oder sie ist verpflichtender Bestandteil eines Fördermoduls. 

Förderprogramme

Die Bundesregierung unterstützt Investitionen in den Klimaschutz und die Wärmewende durch hohe Zuschüsse. Die meisten Fördergelder in Deutschland vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Daneben stellen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMW) Fördermittel für Unternehmen zur Verfügung. Neben diesen großen bundesweiten Fördergebern unterstützen landeseigene Förderinstitute sowie zahlreiche Kommunen Investitionen in Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.

Energieberater sichern Qualität der Maßnahmen

Wer einen umweltschützenden Neubau, eine energetische Sanierung oder ein energieeffizientes Wärmenetz plant und fördern lassen möchte, tut sich oft schwer, alle Möglichkeiten zu überblicken. Energieberater unterstützen dabei, den Bau bzw. die Sanierung optimal zu planen und die Umsetzung zu überwachen. Die Qualität der Maßnahmen wird auf diese Weise gesichert. Zusätzlich helfen die Berater, den Durchblick im Fördermitteldickicht zu behalten und beraten, welche Fördermöglichkeiten und -programme zum jeweiligen Projekt passen.

Unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation

An einen Energieberater ist nicht immer eine spezielle Expertise gebunden. In manchen Fällen wird seine Fachkenntnis anhand seiner Ausarbeitung vom BAFA oder einem Institut, das diese bewertet, als eindeutig anerkannt.  

Viele Förderprogramme und -geber empfehlen, Energieberater einzubinden oder schreiben es sogar explizit vor. So gibt es diverse Förderungen beim BAFA oder der KfW, bei denen die Fördergelder oder Kredite ausschließlich an Unternehmen vergeben werden, die einen zertifizierten Energieeffizienzberater hinzuziehen. Die fachkundigen Berater sind auf der Webseite des BAFA gelistet und sollten frühzeitig eingebunden werden, um Fördergelder zu erhalten.

Bereits die Beratung wird gefördert

Gut zu wissen: Nicht nur Investitionen in Erzeugungsanlagen, Infrastrukturen und effiziente Techniken sind förderfähig, sondern die Energieberatung als solche ist es auch. Das BAFA zahlt beispielsweise kleinen und mittleren Unternehmen bei einer energetischen Sanierung bis zu 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. 

Zwei Förderbereiche

Was ist bei der Beantragung von Fördermitteln für die Beratung zu beachten? Im Folgenden wird dies beispielhaft an zwei Förderprogrammen aufgezeigt, die häufig angefragt werden: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). 

Beide Programme gelten als wichtige Instrumente, um den Klimaschutz und die Wärmewende in Deutschland voranzubringen. Und beide stehen stellvertretend für zwei übliche Arten der Förderung – bei der BEG wird die Beratung im Rahmen der Fördermaßnahmen direkt mitgefördert, während sie bei der BEW Bestandteil von Fördermodulen ist, die eine Energieberatung zwingend erfordern. 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohn- und Nicht-Wohngebäuden, die eine gesteigerte Energieeffizienz bzw. reduzierte CO2-Emissionen der Gebäude zur Folge haben. Die Förderung beinhaltet Einzelmaßnahmen aus den vier Kategorien Gebäudehülle, Anlagentechnik (Heizung ausgenommen), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung. Begleitende Tätigkeiten, wie die Fachplanung und das Stellen der Förderanträge, sind ebenfalls förderfähig. 

Bevor der Antrag auf die Förderung für eine durch die BEG geförderte Maßnahme gestellt wird, muss, außer bei Heizungsanlagen, grundsätzlich ein qualifizierter Energieeffizienzexperte eingebunden werden. Als solche gelten ausgewiesene Energieberater, die in der Expertenliste des Bundes aufgeführt ist. Sie erstellen eine technische Projektbeschreibung, in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird.  

Bei der BEG wird eine Beratung durch einen Energieexperten als begleitender Bestandteil einer förderfähigen Maßnahme direkt mitgefördert. Ein gutes Beispiel ist die Detailplanung einer energetischen Sanierung. Beratungsleistungen wie diese können mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. 

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Die BEW schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber, in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren.  

Im Gegensatz zur BEG basiert die Förderung von Beratungsleistungen bei der BEW auf einem Modulkonzept. Das Förderprogramm ist in drei zeitlich aufeinander aufbauende Module gegliedert, wobei die Beratungsleistungen am Anfang stehen müssen (Modul 1). Aufbauend auf die im Modul 1 erstellte Expertise (Machbarkeitsstudie oder Transformationsplan), kann dann erst in den weiteren Modulen auch die Investition gefördert werden. Die Beratungsleistungen im Modul 1 werden hierbei mit bis zu 50 Prozent bezuschusst. 

Förderung wird meist online beantragt

Wie wird der Förderantrag für eine Energieberatung gestellt? In der Regel geschieht dies online über ein Portal, beispielsweise des BAFA oder einer anderen Institution. Diese Antragsform gilt auch für die beiden beschriebenen Beantragungsmodelle. Nur selten müssen Unterlagen noch per Post eingereicht werden. Dies kann der Fall sein, wenn eine handschriftliche Unterschrift benötigt wird.

Steht auch bei Ihnen eine Sanierung oder eine Investition in neue Anlagentechnik an, bei der eine Energieberatung sinnvoll ist? Dann lassen Sie sich von einem Spezialisten darüber informieren, wie die Beratung gefördert werden kann. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne über foerdermittelmanagament@bfe-institut.com.

In der Aufzeichnung des kostenlosen Webinars gibt Ihnen unser Experte Jörg Lieske außerdem einen ausführlichen Überblick über die grundsätzlichen Möglichkeiten.

Autor

Portrait Jörg Lieske

Jörg Lieske

Energieberater, BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH

Jörg Lieske ist seit 1999 in verschiedenen Positionen bei der BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Er befasst sich seit vielen Jahren neben der Effizienzsteigerung technischer Anlagen, mit Möglichkeiten zur Reduzierung von Energiekosten durch kaufmännisch/organisatorische Maßnahmen und verantwortet den Bereich Fördermittelmanagement.

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