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Energiepreis aktuell - Abgaben & Umlagen 2024

Jahresverläufe auf Hochspannungsleitungen

Obwohl sich die Energiemarktsituation 2023 im Vergleich zum Vorjahr 2022 entspannt hat, sind die Marktpreise im Langzeitvergleich weiterhin hoch. Die festgelegten Abgaben und Umlagen machen dabei einen relevanten Anteil der Kosten aus. Die kumulierte Umlagenlast je Kilowattstunde ist für Strom gegenüber dem Wert von 2023 leicht gestiegen, für Gas bleibt diese nahezu konstant. Außerdem zu beachten: der wegfallende Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten. Im Folgenden möchten wir Ihnen aufzeigen, welche Änderungen es ab Januar 2024 bei den Umlagen für Strom und Gas gibt. Mehr Informationen erhalten Sie auch in unserem kostenlosen Webinar „Energiepreis aktuell – Abgaben & Umlagen 2024“ am 17. Januar um 9:00 Uhr. 

Vorweg: Auf dem Energiemarkt gibt es aktuell eine hohe Dynamik, die auch Umlagen und Preise betreffen. Diese werden mitunter kurzfristig umgesetzt. Dieser Blogartikel entspricht dem Informationsstand vom 11.01.2024.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fossile Energieträger werden infolge steigender Kosten für die CO2-Bepreisung teurer. Die CO2-Abgabe ist zum 01.01.2024 von 30 Euro/t CO2 deutlich auf 45 Euro/t CO2 gestiegen.
  • Durch die Streichung des staatlichen Zuschusses steigen die Übertragungsnetzentgelte für Strom stark an.
  • Die § 19 StromNEV-Umlage steigt deutlich und beträgt dieses Jahr 0,643 ct/kWh für die ersten 1.000.000 kWh (2023: 0,417 ct/kWh). Für jede weitere kWh ist eine Umlage von 0,050 ct/kWh zu entrichten.
  • Die KWKG-Umlage sinkt auf 0,275 ct/kWh (2023: 0,357 ct/kWh).
  • Die Offshore-Netzumlage steigt auf 0,656 ct/kWh für nichtprivilegierte Letztverbraucher (2023: 0,591 ct/kWh). 
  • Die SLP*- und die RLM**-Bilanzierungsumlage (Gas) sind zum 01.10.2023 auf 0 ct/kWh gesunken. Bisher betrugen sie 0,57 ct/kWh (SLP*) bzw. 0,39 ct/kWh (RLM**). 
  • Die Gasspeicherumlage wurde für das 1. Halbjahr 2024 auf 0,186 ct/kWh (2. Halbjahr 2023: 0,145 ct/kWh) angehoben. Die Umlage kann zum 01.07.2024 angepasst werden.
  • Stromkostenintensive Unternehmen können bei der KWKG-Umlage, der § 19 StromNEV-Umlage und der Offshore-Netzumlage weiterhin Ermäßigungen erhalten.
  • Informieren Sie sich in unserem kostenloses Webinar über dieses Thema: Energiepreis aktuell – Abgaben & Umlagen 2024. 

*SLP = Standardlastprofil

**RLM = Registrierte Leistungsmessung 

Abgaben und Umlagen – was 2024 auf Sie zukommt:

Die Turbulenzen auf dem Energiemarkt haben sich zwischenzeitlich wieder gelegt. Bei den Umlagen auf Strom und Gas sind die Änderungen zu 2023 vergleichsweise gering. Während die KWKG-Umlage leicht gesunken ist und die Bilanzierungsumlage auf 0 ct/kWh gesenkt wurde, wurden die Offshore-Netzumlage, die § 19 StromNEV-Umlage und die Gasspeicherumlage angehoben.  

Kurz vor Jahreswechsel kamen jedoch zwei Punkte auf, die Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr 2024 spürbar belasten werden. Um die Lücke im Klima- und Transformationsfonds (KTF) durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu schließen, wurden am 15.12.2023 eine Erhöhung des CO2-Preises sowie die Streichung des staatlichen Zuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten beschlossen.

Ab dem 01.01.2024 wird der CO2-Preis für die Brennstoffe Gas, Benzin und Diesel/Heizöl von 30 Euro auf 45 Euro je ausgestoßener Tonne CO2 angehoben. Das ist deutlich mehr als bisher vorgesehen und entspricht wieder dem Preispfad, der bei der Einführung des CO2-Preises vorgesehen war.

Die Streichung des staatlichen Zuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten wird voraussichtlich zu deutlich erhöhten Netzentgelten (im Mittel circa 3 ct/kWh) führen. Wir empfehlen, die finalen Netzentgelte für 2024 Ihres Verteilnetzbetreibers zu prüfen. 

1. CO2-Abgabe steigt stark

2024    45 Euro/t CO2
2023    30 Euro/t CO2 
2022    30 Euro/t CO2

Durch die Mehrkosten beim Einsatz fossiler Energieträger gilt 2024 für Erdgas eine CO2-Bepreisung von 0,81628 ct/kWh. Hinzu kommen Kosten bei der MVV in Höhe von 0,00221 ct/kWh für die Beschaffung der Zertifikate.  

Seit 2021 greift das deutsche Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und schafft die Grundlagen für eine CO2-Bepreisung von fossilen Brennstoffen, die im Wärme- und Verkehrssektor eingesetzt werden. 
Durch die CO2-Bepreisung wird der Einsatz fossiler Energieträger spürbar teurer werden.  
Die gestiegene CO2-Abgabe wird die Energiekosten für fossile Energieträger zusätzlich verteuern. Um den weiter steigenden CO2-Preisen zu begegnen, sollten die Unternehmen zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit Maßnahmen ergreifen und ihre CO2-Emissionen reduzieren.  

Mehr erfahren: Welche Maßnahmen können Unternehmen zur CO2-Einsparung treffen? 

2. Netzentgelte steigen voraussichtlich

Seit 2023 werden die Übertragungsnetzentgelte bundeseinheitlich festgelegt. Wie bereits im Jahr 2023 sollten die ÜNB-Netzentgelte ursprünglich auch im Jahr 2024 vom Staat bezuschusst werden. Dieser Zuschuss wurde im Zuge des Haushaltskompromisses jedoch gestrichen. Dadurch steigen die Übertragungsnetzentgelte im Mittelwert von 3,12 ct/kWh auf 6,43 ct/kWh.


Was bedeutet das für die zu zahlenden Netzentgelte? 

Wie hoch der Effekt der erhöhten Übertragungsnetzentgelte auf das vom Verbraucher zu zahlende Netzentgelt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab (wie Netzebene, Befreiungen, Verbrauchsverhalten). Insgesamt sind jedoch deutlich steigende Netzentgelte für alle Verbraucher zu erwarten. Die Verteilnetzbetreiber werden die erhöhten Übertragungsnetzentgelte in ihre Berechnung der Netzentgelte für 2024 übernehmen. Überprüfen lässt sich die Erhöhung über einen Vergleich der Preisblätter für 2023 und 2024. 

3. § 19 StromNEV-Umlage steigt deutlich

2024    0,643 ct/kWh*
2023    0,417 ct/kWh*
2022    0,437 ct/kWh*

*Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1 Mio. kWh pro Jahr und Abnahmestelle

Infolge der erhöhten Übertragungsnetzentgelte musste auch die § 19 StromNEV-Umlage kurzfristig angepasst werden. Ursprünglich war für 2024 eine leichte Senkung auf 0,403 ct/kWh vorgesehen.

  • Nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können energieintensive Unternehmen ein individuelles Netzentgelt vereinbaren. Mit der § 19 StromNEV-Umlage wird ein Ausgleich für die individuellen Netzentgelte privilegierter Unternehmen geschaffen.
  • Ab einem Jahresverbrauch eines Letztverbrauchers an einer Abnahmestelle von 1 Mio. kWh zahlt er zusätzlich für über 1 Mio. kWh hinausgehende Strombezüge wie im Jahr 2023 eine maximale Umlage von 0,050 ct/kWh.  

4. KWKG-Umlage sinkt weiter

2024    0,275 ct/kWh*
2023    0,357 ct/kWh*
2022    0,378 ct/kWh*

*Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1 Mio. kWh pro Jahr und Abnahmestelle

Die KWKG-Umlage sinkt deutlich. Nichtprivilegierte Letztverbraucher bezahlen in diesem Jahr 0,275 ct/kWh.

  • Mit der KWKG-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Der Stromnetzbetreiber zahlt für den so erzeugten Strom einen Zuschlag an die Anlagenbetreiber.
  • Über die besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) können stromintensive Unternehmen eine Begrenzung der KWKG-Umlage und Offshore-Umlage erreichen, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und ihre Abwanderung ins Ausland zu verhindern. 

5. Die Offshore-Netzumlage steigt weiter

2024    0,656 ct/kWh*
2023    0,591 ct/kWh*
2022    0,419 ct/kWh*

*Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1 Mio. kWh pro Jahr und Abnahmestelle

Diese Umlage erhöht sich weiter. Ab 2024 beträgt sie 0,656 ct/kWh für nichtprivilegierte Stromverbraucher.

  • Die Umlage deckt die Netzanbindungskosten für Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee. 
  • Sie umfasst auch Entschädigungszahlungen an Anlagenbetreiber, die durch Störungen oder Verzögerungen anfallen. 
  • Auch hier ist eine Reduzierung der Umlage möglich. Siehe dazu die Ausführungen unter dem Punkt KWKG-Umlage. 

6. Es muss keine Bilanzierungsumlage (Gas) mehr abgeführt werden

2024     0 ct/kWh bis 30.09.2024 
2023    0 ct/kWh ab 01.10.2023 
2022    0,57 ct/kWh (SLP*) bzw. 0,39 ct/kWh (RLM**) ab 01.10.2022,  
davor jeweils 0 ct/kWh 

Diese Umlage ist zum 01.10.2023 auf 0 ct/kWh gesunken.

Um den erwarteten Fehlbetrag aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie zu decken, wird gemäß des Beschlusses „GaBi Gas 2.0“ unter anderem eine SLP- und eine RLP-Bilanzierungsumlage erhoben. 

7. Gasspeicherumlage steigt weiter

1. Halbjahr 2024     0,186 ct/kWh

2. Halbjahr 2023     0,145 ct/kWh 

1. Halbjahr 2023     0,059 ct/kWh 

Die Gasspeicherumlage steigt zum 01.01.2024 auf 0,186 ct/kWh und kann zum 01.07.2024 angepasst werden. 

  • Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (THE) verantwortet seit dem 30.04.2022 die Einhaltung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen. Um die zusätzlichen Kosten zu decken, wird seit 01.10.2022 eine Gasspeicherumlage erhoben. 
  • Die Erhebung der Umlage ist vorläufig auf den Zeitraum bis 01.04.2025 befristet.

Alle Abgaben und Umlagen für 2024 finden Sie auch noch einmal übersichtlich in unserem kostenfreien Whitepaper: Energiepreis aktuell – Abgaben und Umlagen für 2024. Jetzt downloaden! 

Fazit

Der Blick auf Abgaben und Umlagen für 2024 wird stark durch die kurzfristige Einigung der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2024 geprägt. Insbesondere die erhöhte CO2-Bepreisung sowie der Wegfall des Zuschusses zu den Übertragungsnetzengelten sorgen für steigende Belastungen. Energieintensive Unternehmen sollten die Entwicklung der Umlagen besonders im Blick behalten und prüfen, ob Reduzierungen von Umlagen möglich sind. Darüber hinaus ist ein Maßnahmenplan zur CO2-Einsparung empfehlenswert, um den steigenden Kosten zu begegnen. Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines Transformationskonzepts stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.  

Nicht verpassen: In unserem kostenlosen Webinar „Energiepreis aktuell – Abgaben & Umlagen 2024“ berichtet Ihnen unser Referent Marek Fritz mehr über das Thema. Es findet am 17. Januar um 9:00 Uhr statt.

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