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Energieaudit 2023: Gut zu wissen

Mann führt Energieaudit durch

Durch Energieaudits können Unternehmen ihren Verbrauch analysieren und bei Bedarf Maßnahmen optimieren – für mehr Effizienz und weniger Kosten. Was beinhaltet ein solches Audit? Wer muss es durchführen lassen? Und was ist in diesem Zusammenhang bisher über das anstehende Energieeffizienzgesetz (EnEfG) bekannt? Ein Überblick.

Seit 2015 schreibt das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) regelmäßige Energieaudits für Nicht-KMU vor. Die Pflicht betrifft also in der Regel Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mindestens 50 Mio. Euro. 

Das Energieaudit nach Din EN 16247-1 muss alle vier Jahre wiederholt werden. Weil viele Unternehmen ihr erstes Audit 2015 durchgeführt haben, steht der nächste Termin also 2023 an.   

Müssen auch Sie demnächst ein Energieaudit absolvieren? Finden Sie es ganz einfach heraus:

Energieaudit: Wie läuft‘s? 

Das Beste vorab: Wir kümmern uns individuell um den gesamten Prozess:  

  • Unser Service reicht von der Vorbereitung über die Analyse, die Durchführung des Audits bis hin zur Erstellung des Abschlussberichts.  
  • Nachdem Sie uns kontaktiert haben, stimmen wir Umfang und Umsetzung ab und erfassen alle Daten. Wir untersuchen, wo es möglicherweise Verbesserungspotenziale gibt.  
  • In unserem Audit-Bericht halten wir alle Ergebnisse fest und besprechen diese mit Ihnen.  
  • Abschließend übernehmen wir die elektronische Nachweisführung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).  
  • Auch danach begleiten wir Sie bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Wichtig: Das BAFA überprüft stichprobenartig: Wer seiner Pflicht nach einem Energieaudit nicht nachkommt, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro pro Standort.

Energieaudit: Was bringt es? 

  • Ziel der Energieaudits war bei Einführung 2015 die Steigerung der Energieeffizienz in der EU um 20 Prozent. Dieses Ziel wurde erreicht. Das zeigt: Das Audit ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Dekarbonisierung.  
  • Ein Audit deckt unnötige Verbräuche in Unternehmen auf.  
  • Individuelle Maßnahmen ermöglichen dann die langfristige Einsparung von Energie und Kosten. 
  • Optimierungen sind dank des Audits gezielt planbar. 
  • Förderungen der Audits durch das BAFA sind möglich. 

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) 

Bitte beachten: Die hier dargestellten Inhalte entsprechen einem veralteten Stand aus dem Gesetzgebungsverfahren. 
Die finalen Inhalte finden Sie in unserem  aktuellen Blogbeitrag zum Energieeffizienzgesetz.

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll zur Erreichung der deutschen Klimaziele beitragen und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ablösen. Derzeit befindet es sich im Gesetzgebungsverfahren. Welche Änderungen es genau mit sich bringt, ist daher noch nicht ganz klar. Das sind die bisherigen Regelungen und Informationen im Überblick:

  • Grundlage der Auditpflicht ist das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G).  
  • Alternativen zum Energieaudit sind die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS.  
  • Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro) wird die freiwillige Durchführung der Energieaudits seitens BAFA über das Programm „Energieberatung Nichtwohngebäude Modul 1“ gefördert.  
  • Im November 2019 wurde das EDL-G angepasst und es gab folgende Änderungen: 
  • Höhere Anforderungen an den Energieauditbericht  
  • Höhere Anforderungen an die Energieauditoren (Zulassung und Weiterbildung)  
  • Meldepflicht nach durchgeführten Energieaudits auf der BAFA-Website  
  • Nicht-KMU mit einem Energieverbrauch von weniger als 500 MWh/a sind von der Durchführung des Audits befreit, müssen aber dennoch gewisse Daten beim BAFA melden  
  • Die Norm zur Durchführung der Energieaudits EN 16247-1 wurde zum November 2022 ebenfalls geändert und beinhaltet gegenüber der alten Version vom Oktober 2012 weitere Anforderungen (z. B. die Erstellung eines Messplans).  

Ausblick:  

  • Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) stehen erneut Veränderungen an. So ist u. a. geplant, Energiemanagement- und Auditpflichten zu verschärfen, Unternehmen zur Umsetzung von Energieeffizenzmaßnahmen und zur Nutzung von Abwärme zu verpflichten oder Rechenzentren zur klimaneutralen Stromversorgung zu verpflichten.   
  • Öffentliche Diskussionen und Medienberichte zeigen jedoch, dass die Inhalte im Detail noch angepasst werden. 
  • Sobald das EnEfG verabschiedet wurde, werden wir Sie über die konkreten Inhalte vollumfänglich informieren. 

Fazit:  

2023 steht für viele Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 an. In diesem Zusammenhang steht auch die geplante Verabschiedung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und die damit einhergehenden Änderungen. Welche das sein werden, ist noch ungewiss. Sicher ist: Dank Energieaudits lassen sich sowohl Kosten als auch Verbräuche analysieren und einsparen. So verbessern Unternehmen ihren CO₂-Fußabdruck und sichern sich langfristig eine bessere Wirtschaftlichkeit.  

Unsere erfahrenen Fachleute beraten Sie gern und unterstützen Sie bei der Umsetzung. 

Vereinbaren Sie gleich ein kostenfreies Erstgespräch. 

Autor

Portrait Thomas Parth

Thomas Parth

Abteilungsleiter Energielösungen, BFE Institut für Energie und Umwelt GmbH

Thomas Parth ist seit 1989 in verschiedenen Positionen für BFE Institut für Energie und Umwelt (ein Unternehmen der MVV Energie Gruppe) tätig. Er befasst sich seit vielen Jahren mit der Erstellung und der Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Seit der Einführung der Auditpflicht ist er bei BFE federführend für die Koordination der Energieaudits verantwortlich und hat selbst bei vielen Unternehmen als beim BAFA registrierter Energieauditor den Auditprozess durchgeführt.

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