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EEW Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Förderung von investiven Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Energiebilanz

Im Jahr 2019 startete mit dem EEW das wichtigste Programm zur Förderung der Energieeffizienz in gewerblichen und industriellen Prozessen. Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist die Unterstützung von Unternehmen dabei, klimafreundliches Wirtschaften zu etablieren.

Sie sind bereit aktiv in die Themen Nachhaltigkeit und Ressourcenreduzierung zu investieren? Dann prüfen wir gern gemeinsam mit Ihnen, ob in den nachfolgenden Themenbereichen Fördergelder für Ihre Vorhaben zur Verfügung stehen.

Wenden Sie sich gern direkt an einen unserer Berater über foerdermittelmanagement@bfe-institut.com

Das EEW besteht aus den folgenden sechs Modulen:

Modul 1: Querschnittstechnologien

Investitionen zum Ersatz/zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen/Aggregaten. Die Förderquote liegt bei max. 50 %. Pro Vorhaben gilt ein Maximum von 200.000 €.

Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien

Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung durch erneuerbare Energien. Die Förderquote beträgt max. 65 %. Die maximale Fördersumme pro Vorhaben beträgt 15 Mio. €.

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software

Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Die Förderquote beträgt maximal 50 %. Die Höchst-Fördersumme pro Vorhaben beläuft sich auf 15 Mio. €.

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Die Förderquote beläuft sich auf maximal 50 %.

Modul 5: Transformationskonzepte

Förderung von langfristigen Konzepten (mindestens 10 Jahre) zur Dekarbonisierung von Unternehmen. Die Förderquote beläuft sich auf maximal 60 %. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 €.

Modul 6: Elektrifizierung kleiner Unternehmen

Förderung von Austausch und Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle, fossilem Öl (Mineralöl) oder mit Energieträgern, die daraus gewonnen werden, betrieben werden. Der Zuschuss beträgt bei Förderung über De-minimis VO max. 33 %, über Art. 17 AGVO max. 20 % der förderfähigen Kosten. Die maximale Fördersumme liegt bei 200.000 € pro Vorhaben.