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Privilegierungen vollumfänglich nutzen

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Insbesondere stromkostenintensive Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, kommen unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss diverser Privilegierungen.  Auch Unternehmen und Einrichtungen mit Eigenerzeugungsanlagen und/oder Weiterleitung von Energie an Dritte können von selbigen profitieren.

Doch an wen ist dafür was und wann zu melden? Welche gesetzlichen Vorgaben gelten im Einzelfall und wann greift ein Bestandsschutz?

Mittlerweile sind eine ganze Reihe von Meldefristen gegenüber der Bundesnetzagentur, dem Netzbetreiber und/oder Übertragungsnetzbetreiber zu beachten. Die Nichteinhaltung zieht ggf. Sanktionen oder den (teilweisen) Verlust von Privilegierungen nach sich.

Das können wir für Sie tun:

  • Wir prüfen permanent auf neue bzw. nicht in Anspruch genommene Privilegierungen, um alle Optimierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
  • Sie erhalten Unterstützung bei allen Anträgen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, aber auch bei solchen, die im Energiebereich sowohl sinnvoll, als auch notwendig sind.
  • Wir bereiten die benötigten Dokumente vor und leiten die erforderlichen Schritte in die Wege.
  • Ebenso überwachen wir alle Fristen und stimmen uns rechtzeitig hierzu mit Ihnen ab.

Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter.

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